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Mit Schreiben vom 24.11.2025 ändert das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz. In dem Schreiben äußert sich das BMF zu verschiedenen investmentsteuerlichen Änderungen aus dem Wachstumschancengesetz sowie dem Jahressteuergesetz 2024.
Nachdem das BMF im April 2025 seinen Entwurf (vgl. EY-Steuernachrichten vom 10.04.2025) vorlegte, legt es nun die finale Fassung vor. Das Schreiben vom 24.11.2025, mit dem das umfangreiche Anwendungsschreiben zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes angepasst wird, enthält im Wesentlichen Ausführungen zu aus dem Wachstumschancengesetz sowie dem Jahressteuergesetz 2024 resultierenden Änderungen. So sind etwa Klarstellungen zum durch das Wachstumschancengesetz eingeführten § 2 Abs. 9a InvStG enthalten und damit zu der Frage, wann eine Immobilie für die Immobilienfondsquote und Auslandsimmobilienfondsquote nicht als Immobilie anzusetzen ist. Des Weiteren enthält es Konkretisierungen und Vereinfachungsregelungen zu der durch das Jahressteuergesetz 2024 erfolgten Ausweitung der sonstigen inländischen Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, deren Wert zu mehr als 50 Prozent auf inländischem unbeweglichem Vermögen beruhen (Inlandsimmobilien-Kapitalgesellschaft).
Das BMF-Schreiben wurde bislang nur den Verbänden übersandt und ist bisher noch nicht auf der Internetseite des BMF und ebenfalls noch nicht im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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