Mit dem Programm für „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hat sich die Bundesregierung viel vorgenommen. Die geeinten Maßnahmen außerhalb des Steuerrechts im Einzelnen:
Rentenrecht
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen vollständig in ein Gesetzespaket übernommen werden. Die Verabschiedung im Bundestag ist bis Ende 2026 vorgesehen.
Arbeits- und Tarifrecht
- Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung (§ 14 TzBfG) soll deutlich erweitert werden: Im Hinblick auf bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmer sollen sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monate (derzeit 24 Monate) und mit bis zu sechs Verlängerungen (derzeit bis zu drei) möglich sein. Auch eine erneute Einstellung beim selben Arbeitgeber soll möglich sein.
- Vereinfachte Auflösung von Arbeitsverhältnissen bei sog. Hochverdienern: Für Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich) soll bis zum 01.01.2027 eine Regelung geschaffen werden, Arbeitsverhältnisse gegen Abfindung aufzulösen.
- Steuerliche Begünstigung von Abfindungen: Abfindungen sollen steuerlich privilegiert werden, wenn kurzfristig eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Der Vorteil soll mit der Geschwindigkeit der Wiederaufnahme steigen.
- Entfall des Schriftformerfordernisses bei Befristungen: Das Schriftformerfordernis für Befristungsvereinbarungen soll zum 01.01.2027 entfallen.
- Änderungen bzgl. der Krankschreibung: Die Möglichkeit zur telefonischen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll abgeschafft werden. Zugleich soll die AU ab dem ersten Tag der Erkrankung verpflichtend vorzulegen sein. Die Strafen bei falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen verschärft werden.
- Vorschlagsmöglichkeit zur Schaffung von neuen Tariföffnungsklauseln: Die Tarifvertragsparteien sollen bis Mitte Oktober 2026 Bereiche benennen können, in denen Tarifverträge von gesetzlichen Vorschriften abweichen dürfen, etwa beim Arbeitsschutz, im Befristungsrecht und bei unternehmensrechtlichen Pflichten.
- KI und Betriebsverfassungsrecht: Die Sozialpartner sollen Vorschläge zur Erleichterung und Beschleunigung von betrieblichen Mitbestimmungsverfahren in den Bereichen Softwareeinführung, KI-Systeme und Updates technischer Einrichtungen erarbeiten.
Gesellschaftsrecht
Die Gestaltung der Unternehmensmitbestimmung über sogenannte Vorrats-SEs soll unterbunden werden. Bei den Beratungen zur Einführung einer neuen unionsweiten 28. Gesellschaftsform (28. Regime, vgl. EY-Steuernachricht v. 19.03.2026) wird sich die Bundesregierung für den Schutz der Regeln zur Unternehmensmitbestimmung einsetzen.
Datenschutzrecht
Das nationalen Datenschutzrecht soll unter Ausschöpfung sämtlicher DSGVO-Spielräume tiefgreifende geändert werden. Hierzu will die Koalition auf EU-Ebene Ausnahmen für nicht-kommerzielle Tätigkeiten, KMU und risikoarme Datenverarbeitungen erreichen. Ein Datengesetzbuch soll das Datenrecht harmonisieren und vereinfachen. Verfahren rund um den Datenschutz sollen vereinfacht, Aufsichtsstrukturen (u.a. Konzentration von Datenschutzaufsicht beim BfDI) gebündelt und die Datenschutzkonferenz (DSK) gesetzlich verankert werden. In KMU soll die Zahl betrieblicher Datenschutzbeauftragter reduziert werden.
Energierecht
Bis Ende 2026 will die Koalition ein Verteilnetzpaket auf den Weg bringen, um den Verteilnetzausbau zu beschleunigen, die Digitalisierung voranzutreiben und die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern. Mit Hilfe des EU Grids Package sollen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren beschleunigt bzw. flexibilisiert werden, Umweltverträglichkeitsprüfungen gestrafft und die Möglichkeit klarer Stichtagsregelungen geschaffen werden. Zur beschleunigten Digitalisierung der Netze soll u.a. der Smart-Meter-Rollout bis Ende 2030 für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein und ein kostengünstiges „Smart Meter light“ eingeführt werden. Der Deutschlandfonds soll als Instrument zur Stärkung von Investitionen in den Bereichen der Rohstoffbeschaffung und der Energieinfrastruktur eingesetzt werden.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Die Genehmigungsfiktion soll im Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes als Regelfall etabliert und, soweit sinnvoll, mit einer Vollständigkeitsfiktion kombiniert werden. Ein Antrag soll künftig nach vier Monaten als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Ausnahmen sind in den jeweiligen Fachgesetzen gesondert zu begründen. Parallel bittet die Koalition die Länder, ihre Verwaltungsverfahrensgesetze ebenfalls zu überarbeiten (vollständiges Inkrafttreten angestrebt bis zum 31.12.2027).
Mit einer neuen Außenwirtschaftsstrategie soll gemeinsam mit den EU-Partnern die europäische Handelspolitik gestärkt werden. Handelsbeziehungen sollen diversifiziert werden. Ein stärkerer Schutz gegen unfairen Wettbewerb soll insbesondere durch schnellere und sektorweite Anwendung von Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen auf europäischer Ebene erreicht werden. Zur Stärkung wirtschaftlicher Souveränität und Resilienz sind u.a. verpflichtende Technologietransfer-Vorgaben bei bestimmten außereuropäischen Investitionen, EU-Präferenzregeln bei Förderprogrammen, staatliche Abnahmegarantien in strategischen Bereichen sowie Investitionsschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Koalition will sich für eine schnellere Verabschiedung des Industrial Accelerator Acts in angepasster Form einsetzen.
Lieferkette
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) soll in Deutschland 1:1 umgesetzt werden. Dabei soll der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz beschränkt, die Sorgfaltspflichten risikobasiert ausgestaltet und die Informations- und Prüfpflichten an mit angemessenem Aufwand verfügbaren Informationen orientiert werden. Ein ambitionierter, unternehmensfreundlich ausgestalteter Nationaler Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte 2026–2031 soll das menschenrechtliche Schutzniveau sichern.
Wohnungsbau
Der Bund will eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen errichten. Um bankenseitig Mittel zur Finanzierung von Wohnungsbau freizusetzen, sollen additive nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite zum 01.01.2027 abgeschafft werden. Per Bundesgesetz soll die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene unterbunden werden.
Bürokratieabbau
Mit einem Berichtsentlastungsgesetz sollen Berichts- und Dokumentationspflichten abgeschafft werden. Als Grundsatz sollen Berichtspflichten entfallen und nur mit besonderer Begründung des jeweiligen Ministeriums fortbestehen (Beweislastumkehr). Durch eine „Berichtspflichten-Bremse“ sollen Berichtspflichten in künftigen Gesetzen grundsätzlich vermieden werden. Nicht unionsrechtlich vorgeschriebene betriebliche Beauftragtenfunktionen sollen entfallen.
Weiterentwicklung Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Geplant sind die Einschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse an einer Auskunft, die sie nicht durch andere Regelungen erreichen können. Daneben soll eine Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger geprüft werden.
Eine Darstellung der steuerpolitischen Beschlüsse der Koalition finden Sie hier.
Der Volltext des Koalitionspapiers steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Koalitionspapier kommen Sie hier.