Krypto-Meldepflichten: Nächster Schritt zur Umsetzung von DAC8

Das Bundeskabinett hat am 06.08.2025 den Regierungsentwurf zur Umsetzung von DAC8 beschlossen. Mit diesem Gesetz soll u.a. das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) eingeführt werden.

Auf den Ende Juni 2025 veröffentlichten Referentenentwurf (vgl. EY-Steuernachricht vom 03.07.2025) folgte am 06.08.2025 der Regierungsentwurf. Damit hat das Bundeskabinett das erforderliche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) weiter vorangetrieben. 

Der Regierungsentwurf zum DAC8-Umsetzungsgesetz bringt gegenüber dem Referentenentwurf keine größeren inhaltlichen Änderungen, sondern insbesondere Präzisierungen mit sich. Es wurden u.a.  Definitionen im geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG-E), wie Kryptowerte-Dienstleistungen“ und „Staking/Lending” angepasst und Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen konkretisiert.

Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2025 umzusetzen und ab dem 01.01.2026 anzuwenden.

Der Regierungsentwurf steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Regierungsentwurf kommen Sie hier.