Krypto-Meldepflichten: Nächster Schritt zur Umsetzung von DAC8

Das Bundeskabinett hat am 06.08.2025 den Regierungsentwurf zur Umsetzung von DAC8 beschlossen. Mit diesem Gesetz soll u.a. das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) eingeführt werden.

Auf den Ende Juni 2025 veröffentlichten Referentenentwurf (vgl. EY-Steuernachricht vom 03.07.2025) folgte am 06.08.2025 der Regierungsentwurf. Damit hat das Bundeskabinett das erforderliche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) weiter vorangetrieben. 

Der Regierungsentwurf zum DAC8-Umsetzungsgesetz bringt gegenüber dem Referentenentwurf keine größeren inhaltlichen Änderungen, sondern insbesondere Präzisierungen mit sich. Es wurden u.a.  Definitionen im geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG-E), wie Kryptowerte-Dienstleistungen“ und „Staking/Lending” angepasst und Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen konkretisiert.

Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2025 umzusetzen und ab dem 01.01.2026 anzuwenden.