Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
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Die Finanzverwaltung hat die Mindeststeuererklärung in Elster unter „Sonstige Formulare“ veröffentlicht.
Die Mindeststeuererklärung stimmt im Wesentlichen mit den Entwürfen der Formulare vom 22.07.2024 überein (vgl. zu den früheren Entwürfen EY-Steuernachricht vom 03.06.2024). Die Erklärung umfasst die Anmeldung der Mindeststeuer sowie die Anlage Geschäftseinheiten, in der die deutschen Geschäftseinheiten und ihr Anteil an der Mindeststeuer anzugeben sind. Zudem ist anzugeben, wann und wo der Mindeststeuer-Bericht abgegeben wurde.
Da bisher die Abgabe des Mindeststeuer-Berichts beim BZSt noch nicht möglich ist (vgl. EY-Nachrichten vom 02.10.2025) kann die Mindeststeuererklärung in den Fällen, in denen der Mindeststeuer-Bericht beim BZSt abgegeben werden soll, praktisch noch nicht an das Finanzamt übermittelt werden.
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