Bundestag und Bundesrat haben den Umsetzungsgesetzen zu den Änderungsprotokollen an den Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und den Niederlanden zugestimmt.
Die Umsetzung des am 14.04.2025 unterzeichnete Änderungsprotokolls zum DBA mit den Niederlanden sowie des bereits am 21.08.2023 unterzeichneten Änderungsprotokoll zum DBA mit der Schweiz in nationales Recht rückt näher. Nachdem am 16.10.2025 zunächst der Bundestag den beiden Umsetzungsgesetzen zustimmte, erfolgte die Zustimmung des Bundesrats bereits am 17.10.2025. Das Umsetzungsgesetz für das Änderungsprotokoll am DBA Niederlande wurde bereits im BGBl. veröffentlicht (BGBl. 2025 II Nr. 270 vom 23.10.2025). Auch für die Schweiz dürfte dies kurzfristig erfolgen.
Damit die Änderungsprotokolle Anwendung finden, ist nach der jeweiligen nationalen Umsetzung noch ein Austausch der Ratifikationsurkunden erforderlich. Sofern dies bis zum 30.11.2025 (Niederlande) bzw. 31.12.2025 (Schweiz) erfolgt, könnten die Änderungsprotokolle grundsätzlich bereits zum 01.01.2026 Anwendung finden.
Das Änderungsprotokoll mit den Niederlanden enthält insbesondere neue Regelungen für grenzüberschreitend erfolgende Homeoffice-Tätigkeiten (vgl. EY-Steuernachricht vom 08.05.2025). Und auch beim DBA mit der Schweiz sollen vor allem Anpassungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern erfolgen, insbesondere mit Blick auf Grenzgänger (vgl. EY-PAS News vom 11.10.2023).