Nach dem jüngst veröffentlichten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes hat die Bundesregierung am 03.09.2025 nun den Regierungsentwurf beschlossen. Laut Zeitplan soll das Verfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Das Gesetz zur Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht aus der letzten Legislaturperiode scheiterte zwar, wurde jedoch am 05.08.2025 vom BMF durch den Referentenentwurf des inhaltlich weitestgehend identischen „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuerrechts“ wieder aufgegriffen.
Mit dem am 03.09.2025 beschlossenen Regierungsentwurf hat nun auch offiziell das Gesetzgebungsverfahren begonnen. Zwischenzeitlich fand eine Verbändeanhörung statt, die offenbar zu keinen wesentlichen Änderungen geführt hat. Lediglich kleinere Anpassungen wurden vorgenommen.
Damit bleiben die großen Punkte des Verfahrens allesamt bestehen. Alle voran die dauerhafte Entfristung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und die Regelungen rund um E-Mobilität (vgl. EY-Steuernachricht vom 06.08.2025).
Besonderes Augenmerk (vor dem Hintergrund des Zeitplans) ist auf die mit Anwendung des Gesetzes geforderte Schätzung der eigenen Jahressteuerschuld zum 15. Januar für Stromversorger (und Lieferer von Erdgas) zu legen. Auch wenn das Gesetz erst wie geplant zum 01.01.2026 mit seinen wesentlichen Inhalten in Kraft tritt, sollten Betroffene ggf. schon zum Ende dieses Jahres mit ihrer nachvollziehbaren Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld beginnen, um die neue Frist einhalten zu können.