Die Zollverwaltung hat am 06.11.2024 eine Fachmeldung veröffentlicht, die über die ausgeweitete Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen über das Zoll-Portal berichtet.
Momentan können die meisten (Steueran-)Meldungen im Verbrauchsteuerrecht sowohl papierbasiert, als auch elektronisch, d.h. online im Zoll-Portal (auch Bürger- und Geschäftskundenportal genannt), abgegeben werden. Ab dem 01.01.2025 werden weitere Anmeldungsarten verpflichtend nur noch über das Zoll-Portal einzureichen sein (vgl. Fachmeldung vom 06.11.2024). Diese Änderung betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, da zum Beispiel auch die in der Praxis äußerst relevanten Steueranmeldungen zur Versteuerung von Energieerzeugnissen (1101/1103) betroffen sind.
Es ist davon auszugehen, dass schrittweise die Möglichkeit einer papiergestützten Antragstellung für weitere Anmeldungen wegfallen wird. Ein Beispiel hierfür sind die Anträge auf Entlastung von der Stromsteuer nach § 9b StromStG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Diese Umstellung ist im Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (vgl. EY-Steuernachricht vom 18.04.2024) vorgesehen. Obgleich das Inkrafttreten des Gesetzes durch das Aus der Regierungskoalition zunächst unklar geworden ist (vgl. EY-Steuernachricht vom 07.11.2024), ist es dennoch sehr wahrscheinlich, dass die Digitalisierung auch in der Zollverwaltung in diese Richtung voranschreiten wird. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit der Funktionsweise des Zoll-Portals auseinandersetzen und einen Zugang beantragen, da dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel kann auch EY als Berater die Meldungen im Namen der betroffenen Unternehmen im Zoll-Portal abgeben, sofern – neben einer Beauftragung - die sog. VVSt-Nummer (auch Beteiligtennummer genannt) vorliegt. Etwas mehr Aufwand im Voraus bestehen ausnahmsweise bei besonderen Anmeldungen, wie z.B. die Meldung nach der sogenannten EnSTransV (Energie- und Stromsteuer-Transparenz-Verordnung), da hierfür eine „Stellvertretung“ unter Mitwirkung des Unternehmens im Portal eingerichtet werden muss.
Die Fachmeldung ist auf der Webseite des Zolls einsehbar.
Zur Fachmeldung kommen Sie hier.