Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 01.01.2026

Verwandte Themen

Das BMF informiert zu Jahresbeginn über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und weiterer Abkommen im Steuerbereich sowie über laufende Verhandlungen. Die Übersicht enthält sämtliche zum 01.01.2026 gültigen DBA und dokumentiert die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres.

Deutschland arbeitet fortlaufend an der Revision und Neuverhandlung bestehender DBA sowie an neuen Abkommen. Im vergangenen Jahr wurden hierzu unter anderem Revisionsprotokolle mit Belgien, Kuwait, Montenegro, Neuseeland und Serbien paraphiert. Die Inhalte der paraphierten Revisionsprotokolle bleiben vorerst vertraulich und werden erst nach der Unterzeichnung der jeweiligen Abkommen bekanntgemacht. Neue Verhandlungen über Revisionsprotokolle zu bestehenden Abkommen wurden mit Frankreich und Italien aufgenommen.

Daneben bestätigt das BMF mit seinem Schreiben vom 07.01.2026, dass das DBA mit Belarus vorerst vollständig ausgesetzt bleibt (vgl. EY-Steuernachricht v. 09.01.2025). Auch Russland suspendiert laut BMF weiterhin Teile des DBA mit Deutschland. Dies führt zwar völkerrechtlich nicht zu einer Aufhebung des Abkommens, allerdings werden deutsche Besteuerungsrechte seit dem 01.01.2024 durch das DBA mit Russland aufgrund des Steueroasen-Abwehrgesetzes nicht mehr berührt (vgl. EY-Steuernachricht v. 15.12.2023).

Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.