Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Der Bundesrat hat der neugefassten Außenprüfungsordnung zugestimmt. Die angepassten Verwaltungsregelungen, die insbesondere die geänderte Rechtslage durch die Umsetzung der DAC7-Richtlinie nachvollziehen, treten damit nach der in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundessteuerblatt in Kraft. Eine EY-Gesetzgebungsübersicht liefert einen detaillierten Überblick über die Änderungen.
Mit der Außenprüfungsordnung (ApO) werden die verwaltungsinternen Anweisungen zur Handhabung von Betriebs- und weiteren Außenprüfungen neu gefasst. Insbesondere werden die gesetzlichen Änderungen aus der im Jahr 2022 gesetzgeberisch umgesetzten und grundsätzlich seit 2025 anwendbaren Reform der Außenprüfung nachvollzogen (vgl. EY-Steuernachricht vom 26.03.2026). Nachdem der Bundesrat am 10.07.2026 seine Zustimmung erteilte, treten die angepassten Regelungen nun nach der in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundessteuerblatt in Kraft.
Einen detaillierten Überblick über die neugefasste ApO liefert unsere EY-Gesetzgebungsübersicht.
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