Überraschender Kabinettsbeschluss zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 27.11.2024 unerwartet den Regierungsentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) vorgelegt. Es gilt aber als fraglich, ob das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Der Regierungsentwurf des ZuFinG II, das Änderungen u.a. im Investmentsteuer-, Kapitalmarkt- und Handelsrecht vorsieht, übernimmt weitgehend die Regelungen des Referentenentwurfs (vgl. EY-Steuernachricht v. 29.08.2024). Zahlreiche Änderungen sind aber in den Details des auch in der aktuellen Fassung sehr umfangreichen Artikelgesetzes vorgesehen. So soll z.B. der Höchstbetrag für die Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf bestimmte begünstigte Reinvestitionsgüter (oder Bildung einer entsprechenden Rücklage) nur auf 2 Mio. Euro anstelle der zuvor geplanten 5 Mio. Euro erhöht werden (Roll-Over für natürliche Personen, § 6b Abs. 10 EStG-E).

Da die verbleibende rot-grüne Koalition im Bundestag über keine parlamentarische Mehrheit mehr verfügt, ist fraglich, ob das ZuFinG II mit den Stimmen der Opposition verabschiedet werden kann. Als großes Hindernis dürfte sich auch der geringe Zeitraum erweisen, der für die parlamentarischen Beratungen bis zur vorgezogenen Bundestagswahl (voraussichtlich am 23.02.2025) zur Verfügung steht. Ohne Gesetzesbeschluss des scheidenden Bundestages würde das ZuFinG II in die sog. Diskontinuität des Bundestages fallen und könnte nur weiterverfolgt werden, wenn sich dafür nach der Bundestagswahl eine neue Mehrheit findet. 

Der Volltext des ZuFinG II steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Regierungsentwurf kommen Sie hier.