Im Rahmen einer Rose Garden Zeremonie verkündete Präsident Donald Trump die Einführung eines generellen „reziproken“ Zollsatzes von 10 Prozent auf importierte Waren aus allen Ländern. Dieser Satz gilt ab dem 05.04.2025. Darüber hinaus kündigte er einen länderspezifischen Satz für Länder an, die große Handelsdefizite mit den Vereinigten Staaten haben, sowie andere Handelshemmnisse vorliegen. Diese Sätze gelten ab dem 09.04.2025. Der reziproke Zollsatz für Waren aus der Europäischen Union beträgt 20 Prozent (dieser beinhaltet die oben genannten 10 Prozent). Der Terminus „reziprok“ ist ein Novum in der internationalen Handelswelt. Anhand des Wortlauts der Verfügung, sollen die Maßnahmen jedoch „zusätzlich“ wirken, sodass die neuen Sätze als zusätzliche „Straf“-Zölle, über die bereits geltenden regulären Zollsätze hinaus, zu verstehen sind.
Gesonderte „Straf“-Zölle, beispielsweise auf Stahl und Aluminium, von 25 Prozent, sind nicht im Anwendungsbereich der reziproken Zollsätze. Ebenso ausgenommen sind Warengruppen, die sich aktuell noch in Untersuchung befinden, beispielsweise Kupfer- und Holzartikel, Arzneimittel, Halbleiter, kritische Mineralien und Energie.
Neben den reziproken Zollsätzen kündigte Präsident Trump zusätzliche Zölle in der Automobilindustrie an. 25 Prozent zusätzlicher Zoll kommt seit dem 03.04.2025 zu allen anderen Zöllen, Gebühren und Abgaben hinzu, die auf Autos und Kraftfahrzeugteile erhoben werden.
Reaktionen seitens der Europäischen Union stehen noch aus. In einer Pressekonferenz des Ausschussvorsitzenden des Europäischen Parlaments für internationalen Handel, Bernd Lange, verurteilte dieser die Maßnahmen als „ungerechtfertigt, rechtswidrig und unverhältnismäßig“. Die Europäische Union wird auf die Maßnahmen mit legalen, legitimen und verhältnismäßigen und entschlossenen Maßnahmen reagieren.
Die erwarteten Maßnahmen des US-Präsidenten unterstreichen die unternehmerische Notwendigkeit von stärkerer Resilienz und Flexibilität in den Wertschöpfungsketten. Strategische Maßnahmen wie Zolloptimierung und Überprüfung von Verrechnungspreisen werden immer wichtiger. Erfahren Sie hierzu mehr in einem ausführlichen Artikel aus dem Tax & Law Magazine.
Ein Trade Alert des Washington Council EY steht Ihnen hier zur Verfügung.