USA äußert sich zur nationalen Umsetzung des Amount B

Die USA bezieht Stellung zur nationalen Umsetzung des als Teil der Säule 1 bezeichneten sogenannten Amount B. Dieser soll bereits auf Transaktionen ab 2025 anzuwenden sein.  

Wie berichtet äußerte sich das BMF in den kürzlich veröffentlichten Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2024 (vgl. EY-Steuernachricht vom 17.12.2024) zur deutschen Umsetzung des vereinfachten und abgestimmten Ansatzes des Amount B für Basistätigkeiten im Bereich Marketing und Vertrieb und sieht darin eine sehr restriktive Anwendung lediglich gegenüber DBA-Staaten unter den sogenannten „covered jurisdictions“ vor. Nun positioniert sich die Bundessteuerbehörde der USA („Internal Revenue Service“ (IRS)) zur US-Umsetzung und veröffentlichte am 18.12.2024 Leitlinien. 

Die USA orientiert sich hinsichtlich ihrer nationalen Umsetzung eng am finalen Bericht der OECD vom 19.02.2024 (vgl. EY-Steuernachricht vom 22.02.2024). Gemäß den veröffentlichten Leitlinien des IRS soll Amount B im Grundsatz als Wahlrecht für alle Steuerpflichtigen ausgestaltet sein, die die Voraussetzungen für die Anwendung des Amount B erfüllen. Deutsche Unternehmen können aufgrund der restriktiven inländischen Regelungen allerdings nicht von einer rechtssicheren Anwendung des Amount B in den USA ausgehen.

Das IRS behält sich weiterhin vor, die Anwendung von Amount B zukünftig auch verbindlich zu regeln. 

Gemäß den Leitlinien sollen die Regelungen zu Amount B bereits für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen. 

Die Leitlinien des IRS stehen Ihnen auf der Internetseite des IRS zur Verfügung.

Direkt zu den Leitlinien kommen Sie hier