Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art: BMF-Schreiben zum Bäderquerverbund

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Mit Schreiben vom 10.10.2025 öffnet die Finanzverwaltung den steuerlichen Querverbund für moderne Technologien. Wärmepumpen, hybride PV-Anlagen und Fernwärme sollen nun die sog. „technisch-wirtschaftliche Verflechtung“ begründen können, wodurch die Einbeziehung von Bädern in den steuerlichen Querverbund künftig auch ohne Blockheizkraftwerk möglich wird. Das neue BMF-Schreiben vereinfacht die Nachweise und stärkt die Wärmewende. 

Stadtwerke sollten jetzt prüfen, wie sie die neuen Spielräume nutzen können. Dabei bleiben sowohl das EU-Beihilferecht als auch die kritische Haltung des BFH zur Kettenzusammenfassung Risikofaktoren, weshalb die Entwicklung genau beobachtet werden müssen. Weitere Details und Hintergründe finden Sie in unserem ausführlichen Tax Alert zum BMF-Schreiben vom 10.10.2025.

Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.