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AIFMD 2.0: neue Anforderungen für AIFM – was Sie jetzt wissen sollten

AIFMD 2.0 verändert die Regulierung alternativer Investmentfonds grundlegend. Wer jetzt vorbereitet ist, sichert sich Wettbewerbsvorteile.


Überblick:

  • Die AIFMD 2.0 verschärft die Regulierung für AIFM und wird bis April 2026 in deutsches Recht umgesetzt.
  • Schwerpunkte: strengeres Liquiditätsmanagement, neue Vorgaben zur Kreditvergabe sowie erweiterte Pflichten für Reporting und Auslagerungsvereinbarungen.
  • ESG wird verpflichtend ins Risikomanagement integriert; frühzeitiges Handeln sichert Compliance und Wettbewerbsvorteile.

Am 29. Oktober 2025 wurde der Regierungsentwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht. Ziel ist die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/927 („AIFMD 2.0“ – Alternative Investment Fund Managers Directive) in nationales Recht. Damit wird die Regulierung alternativer Investmentfonds auf eine neue Ebene gehoben. Die neuen Regelungen betreffen alle als AIFM klassifizierten Gesellschaften – mit verbindlicher Umsetzung bis spätestens 16. April 2026. Ab April 2027 folgen zudem erweiterte Reportingpflichten und technische Standards. Für die Branche der alternativen Investmentfonds bedeutet dies nicht nur einen deutlichen Anstieg des Regulierungsdrucks, sondern auch die Einführung einheitlicher Standards und mehr Klarheit im europäischen Markt.

Für AIFM entsteht ein spürbarer Handlungsdruck in Bezug auf Compliance-Vorgaben.


Die Anforderungen betreffen zentrale Bereiche wie Risikosteuerung, Transparenz, Reporting und interne Governance. AIFM müssen ihre Compliance-Prozesse nicht nur anpassen, sondern strategisch weiterentwickeln.


Was ändert sich konkret?

1. Stärkung des Liquiditätsmanagements

Ein zentraler Bestandteil der AIFMD 2.0 ist das Liquiditätsmanagement. Offene Fonds sind künftig verpflichtet, mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente einzusetzen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Dazu zählen unter anderem die folgenden:

  • Rücknahmebeschränkungen
  • Swing Pricing
  • Side Pockets zur Abspaltung illiquider Vermögenswerte

Auswahl und Anwendung dieser Instrumente müssen schriftlich begründet und regelmäßig überprüft werden. Für AIFM bedeutet das eine deutliche Professionalisierung der Liquiditätssteuerung und eine transparente Dokumentation aller zugehörigen Prozesse.

2. Neue Regelungen zur Kreditvergabe durch AIFM

Auch die Kreditvergabe durch AIFs wird umfassend neu geregelt. Künftig sind Kreditvergaben über verschiedene Fondsstrukturen möglich, allerdings unter klar definierten Bedingungen. Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:

  • Konzentrationslimite
  • strengere Anforderungen an das Risikomanagement
  • professionelle Strategien zur Bewertung und Überwachung des Kreditrisikos

Diese Neuerungen eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten, setzen jedoch ein professionelles Risikomanagement und eine transparente Kommunikation gegenüber Anleger:innen und Aufsichtsbehörden voraus. Die neuen AIFM-Pflichten stärken damit die Marktstabilität und den Anlegerschutz.
 

3. Deutlich erweiterte Transparenz- und Meldepflichten

Ein weiterer Schwerpunkt der AIFMD 2.0 liegt auf den erweiterten Transparenz- und Meldepflichten. Das Reporting wird künftig durch die europäische Aufsichtsbehörde ESMA koordiniert und verlangt von Asset-Managern eine deutlich detailliertere Offenlegung gegenüber Anleger:innen und Behörden, unter anderem zu folgenden Punkten:

  • Kosten und Gebühren
  • Zusammensetzung des Kreditportfolios
  • Liquiditätsmanagementstrategien
  • Märkte, Instrumente, Hebelfinanzierung und Auslagerungsvereinbarungen

Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert Anpassungen in IT-Systemen, Datenmanagement und Reportingprozessen.
 

4. Verschärfte Vorgaben bei Auslagerungsvereinbarungen

Im Bereich der Auslagerungen müssen AIFM künftig ihre ausgelagerten Tätigkeiten deutlich umfassender dokumentieren und überwachen. Dazu gehören:

  • Ressourcenangaben
  • Vertragslaufzeiten
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
  • wirksame Prävention von Briefkastenstrukturen

Die Kontrolle über ausgelagerte Aufgaben muss jederzeit beim AIFM verbleiben. In der Praxis führt dies zu einer Ausweitung der internen Kontrollsysteme und Dokumentationspflichten sowie einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Prozesse und Verträge.
 

5. ESG als fester Bestandteil der AIFMD 2.0

Ein weiterer Meilenstein der AIFMD 2.0 ist die verpflichtende Integration von ESG-Kriterien in das Risikomanagement und die Berichterstattung. AIFM müssen künftig systematisch erfassen und offenlegen, wie ESG-Aspekte in ihre Anlageentscheidungen einfließen. Die Vorgaben beziehen sich auf die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und zielen darauf ab, nachhaltige Investments zu fördern und Greenwashing zu verhindern. Damit wird ESG zu einem verbindlichen Bestandteil der Compliance- und Reportingpflichten von AIFM – und zu einem strategischen Erfolgsfaktor im Asset-Management.
 

Herausforderungen für die Praxis

Die Umsetzung der neuen Anforderungen stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Interne Abläufe, IT-Systeme und Kontrollmechanismen müssen teilweise grundlegend angepasst, zusätzliche Ressourcen bereitgestellt und Fristen vorausschauend geplant werden. In vielen Fällen wird externe Unterstützung notwendig sein, um die Komplexität der neuen regulatorischen Anforderungen zu bewältigen und die eigene Compliance zukunftssicher auszurichten.



Fazit

Die AIFMD 2.0 bringt nicht nur neue Pflichten, sondern bietet auch die Chance auf mehr Transparenz, Vertrauen und einheitliche Standards im europäischen Markt für alternative Investments. Wer frühzeitig handelt und die neuen Anforderungen strategisch vorbereitet, kann sich deutliche Wettbewerbsvorteile sichern – sowohl in der Produktstrukturierung als auch in Governance, Risikomanagement und Investorenkommunikation.

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