Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Was ändert sich konkret?
1. Stärkung des Liquiditätsmanagements
Ein zentraler Bestandteil der AIFMD 2.0 ist das Liquiditätsmanagement. Offene Fonds sind künftig verpflichtet, mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente einzusetzen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Dazu zählen unter anderem die folgenden:
- Rücknahmebeschränkungen
- Swing Pricing
- Side Pockets zur Abspaltung illiquider Vermögenswerte
Auswahl und Anwendung dieser Instrumente müssen schriftlich begründet und regelmäßig überprüft werden. Für AIFM bedeutet das eine deutliche Professionalisierung der Liquiditätssteuerung und eine transparente Dokumentation aller zugehörigen Prozesse.
2. Neue Regelungen zur Kreditvergabe durch AIFM
Auch die Kreditvergabe durch AIFs wird umfassend neu geregelt. Künftig sind Kreditvergaben über verschiedene Fondsstrukturen möglich, allerdings unter klar definierten Bedingungen. Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:
- Konzentrationslimite
- strengere Anforderungen an das Risikomanagement
- professionelle Strategien zur Bewertung und Überwachung des Kreditrisikos
Diese Neuerungen eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten, setzen jedoch ein professionelles Risikomanagement und eine transparente Kommunikation gegenüber Anleger:innen und Aufsichtsbehörden voraus. Die neuen AIFM-Pflichten stärken damit die Marktstabilität und den Anlegerschutz.
3. Deutlich erweiterte Transparenz- und Meldepflichten
Ein weiterer Schwerpunkt der AIFMD 2.0 liegt auf den erweiterten Transparenz- und Meldepflichten. Das Reporting wird künftig durch die europäische Aufsichtsbehörde ESMA koordiniert und verlangt von Asset-Managern eine deutlich detailliertere Offenlegung gegenüber Anleger:innen und Behörden, unter anderem zu folgenden Punkten:
- Kosten und Gebühren
- Zusammensetzung des Kreditportfolios
- Liquiditätsmanagementstrategien
- Märkte, Instrumente, Hebelfinanzierung und Auslagerungsvereinbarungen
Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert Anpassungen in IT-Systemen, Datenmanagement und Reportingprozessen.
4. Verschärfte Vorgaben bei Auslagerungsvereinbarungen
Im Bereich der Auslagerungen müssen AIFM künftig ihre ausgelagerten Tätigkeiten deutlich umfassender dokumentieren und überwachen. Dazu gehören:
- Ressourcenangaben
- Vertragslaufzeiten
- Due-Diligence-Prüfungen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
- wirksame Prävention von Briefkastenstrukturen
Die Kontrolle über ausgelagerte Aufgaben muss jederzeit beim AIFM verbleiben. In der Praxis führt dies zu einer Ausweitung der internen Kontrollsysteme und Dokumentationspflichten sowie einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Prozesse und Verträge.
5. ESG als fester Bestandteil der AIFMD 2.0
Ein weiterer Meilenstein der AIFMD 2.0 ist die verpflichtende Integration von ESG-Kriterien in das Risikomanagement und die Berichterstattung. AIFM müssen künftig systematisch erfassen und offenlegen, wie ESG-Aspekte in ihre Anlageentscheidungen einfließen. Die Vorgaben beziehen sich auf die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und zielen darauf ab, nachhaltige Investments zu fördern und Greenwashing zu verhindern. Damit wird ESG zu einem verbindlichen Bestandteil der Compliance- und Reportingpflichten von AIFM – und zu einem strategischen Erfolgsfaktor im Asset-Management.
Herausforderungen für die Praxis
Die Umsetzung der neuen Anforderungen stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Interne Abläufe, IT-Systeme und Kontrollmechanismen müssen teilweise grundlegend angepasst, zusätzliche Ressourcen bereitgestellt und Fristen vorausschauend geplant werden. In vielen Fällen wird externe Unterstützung notwendig sein, um die Komplexität der neuen regulatorischen Anforderungen zu bewältigen und die eigene Compliance zukunftssicher auszurichten.