Entrée du château de la Muette, siège de l'OCDE (Organisation de Coopération et de Développement Économiques) / OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), à Paris (France)

Pillar 2 – Wie die Umsetzung gelingt

Der Steuerdeklarationsprozess stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Hilfe bietet die EY GlobE Engine.


Überblick

  • International tätige Unternehmen müssen im Rahmen des OECD-Projekts Pillar 2 nachweisen, dass sie in allen Jurisdiktionen mindestens 15 Prozent Steuer auf ihre Gewinne zahlen.
  • Die EY GlobE Engine bietet Unterstützung bei der komplexen Umsetzung der Pillar-2-Regeln und der Einhaltung der Compliance-Verpflichtungen.
  • Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Mindeststeuerberichte und -erklärungen fristgerecht einzureichen, während sie gleichzeitig nationale Regelungen und Safe-Harbour-Voraussetzungen berücksichtigen müssen.

International tätige Unternehmen ab 750 Millionen Euro Umsatz müssen im Zuge des OECD-Projekts Pillar 2 darlegen, ob sie in allen Jurisdiktionen mindestens 15 Prozent Steuer auf ihre dortigen Gewinne zahlen. Die Berechnungen für den Konzernabschluss 2024 haben gezeigt, dass es in vielen Fällen zu Mindeststeuerzahlungen in sehr unterschiedlichem Umfang kommen wird. In allen Fällen ergeben sich allerdings zusätzliche, häufig überaus komplexe Compliance-Verpflichtungen. Die sind nicht nur im Staat der obersten Muttergesellschaft zu beachten, sondern auch in den Jurisdiktionen der Tochterunternehmen, die nationale Regeln zur globalen Mindeststeuer eingeführt haben. Auch in Fällen, in denen keine Mindeststeuer (z. B. aufgrund der Safe-Harbour-Regelungen) anfällt, sind Unternehmen vielerorts verpflichtet, Mindeststeuererklärungen abzugeben.





Pillar II Tax Compliance

Die Einführung der "BEPS 2.0 Pillar 2"-Regelungen stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Steuererklärungsprozess. Vor diesem Hintergrunf bietet dieser Flyer einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Handlungsempfehlungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gut und rechtzeitig vorbereitet ist.

BEPS 2.0 – Pillar II Developments Tracker von EY

Der BEPS 2.0 – Pillar II Developments Tracker von EY ist ein interaktives Dokument, das einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerungsregeln nach Pillar Two in den OECD-Mitgliedstaaten bietet. Zudem enthält es länderübergreifende Vergleiche zentraler Datenpunkte zu Pillar Two.





Wie EY seine Mandanten unterstützt

Das Befolgen der Pillar-2-Regeln ist so komplex, dass sich für viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit einer global tätigen Beratungsgesellschaft anbietet. Zur Veranschaulichung haben wir ein fiktives Gespräch mit einem Mandanten erstellt:

Können Sie uns zunächst einen Überblick über die Ausgangssituation bei der A Group in ihrem Pillar-2-Projekt geben?

Mandant: Die A Group ist ein international agierendes Unternehmen mit rund 200 Geschäftseinheiten in 50 Ländern und einem konsolidierten Jahresumsatz von ca. 2 Milliarden Euro. Unsere Konzernobergesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland. Da Deutschland die globale Mindeststeuer in vollem Umfang mit all ihren Erhebungsformen eingeführt hat, bin ich automatisch für die gesamte Mindeststeuerposition des Konzerns verantwortlich. Unsere Konzernsteuerabteilung besteht aus drei weiteren Mitarbeitern.

Wie sind Sie diese Aufgabe bisher angegangen?

Mandant: Wir haben umfangreiche Voranalysen zur Einordnung der einzelnen Geschäftseinheiten in die Taxonomie der Mindeststeuerregeln vorgenommen. Dazu gehörte die Identifizierung der Gruppenträger, von in Teileigentum stehenden Unternehmen, Joint Ventures, in Minderheitseigentum stehenden Geschäftseinheiten und nicht konsolidierten unwesentlichen Beteiligungen. Für die Rückstellungsberechnung und Anhangangaben in den Konzern- und statutarischen Abschlüssen 2024 haben wir eine überschlägige Berechnung der Rückstellung für globale Mindeststeuer vorgenommen. Viele Länder haben aufgrund der Anwendung der CbCR-Safe-Harbours eine Mindeststeuer von Null. Unsere Analyse ergab, dass in sechs der 50 Länder der CbCR-Safe-Harbour nicht erreicht wird, sodass eine Vollberechnung nach den allgemeinen GloBE-Regeln erforderlich ist. Diese haben wir am Jahresende mit einem vereinfachten Prozess vorgenommen.

Grafik: EY GloBE Engine – Ueberblick End-to-End-Prozess

Welche weiteren Herausforderungen haben Sie identifiziert?

Mandant: Wir verfügen bis dato über kein funktionierendes GloBE-Tool, mit dem alle Geschäftseinheiten gemäß Pillar 2 in den Ländern richtig klassifiziert werden können. Sowohl die Safe Harbours als auch eine Pillar-2-Vollberechnung können derzeit nicht vollumfänglich durchgeführt werden, sondern wurden für den Jahres- und Konzernabschluss vereinfacht im Rahmen der Wesentlichkeit berechnet. Wir haben mehrere Tool-Anbieter in Betracht gezogen, aber viele Tools müssen erworben und „on premise“ in die IT-Umgebung integriert werden, was die A Group derzeit scheut. Aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen der globalen Mindeststeuer, der Komplexität der Regelungen zum Mindeststeuerbericht in der OECD- Verwaltungsverlautbarung Nr. 5 vom Januar 2025 und außerdem aufgrund unserer internen fehlenden Kapazitäten überlegen wir anstelle eines eigenen Tools die Pillar 2 Tax Compliance inkl. Mindeststeuerbericht und Mindeststeuererklärungen sowie eventuell auch zukünftiger Berechnungen an einen Berater zu geben. Uns ist hierbei wichtig, dass die lokalen Länderregeln in der jeweiligen Jurisdiktion verlässlich geprüft werden. Insbesondere sollen nach der Verwaltungsverlautbarung Nr. 5 der OECD in allen Staaten Angaben gemacht werden, wie die in den Ländern umgesetzten Regeln von den Vorgaben abweichen, was eine kaum zu bewältigende Aufgabe in einem so kleinen Team wie dem unsrigen ist.

Wie sieht es mit den zeitlichen Vorgaben aus?

Mandant: Unser Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr und die Zeit für die Abgabe der ersten Mindeststeuerberichte und Mindeststeuererklärungen läuft: spätestens bis 30. Juni 2026 für das Wirtschaftsjahr 2024, in einigen Ländern müssen sie bereits deutlich früher eingereicht werden. Weder Deutschland oder die EU noch die OECD geben eine Aussicht auf Erleichterung. Außer den jeweiligen Controllern in den Ländern gibt es niemanden, der die Richtigkeit der Angaben für den Mindeststeuerbericht und die Mindeststeuererklärung sowie das Timing für die Abgabe in der Jurisdiktion überwachen kann. Mein Team und ich verlieren den Überblick über Registrierungspflichten, die in den jeweiligen Ländern schon weit vor der Abgabe des Mindeststeuerinformationsberichts bzw. der Mindeststeuererklärung bestehen. Wir möchten die gesamte Pillar-2-Compliance und den Prozess der Registrierungen gern outsourcen.

Infografik: EY GloBE BEPS 2.0 Pillar 2 Ueberblick

Global integrierter Ansatz

Das globale EY-Netzwerk hat sich intensiv mit den praktischen Fragestellungen zu Pillar 2 auseinandergesetzt. Das Beraterteam verfügt über die Expertise, Unternehmen zu den mit Pillar 2 verbundenen Klassifizierungen, den Accounting-technischen Fragestellungen (je nach Reporting-Standard der Gruppe häufig IFRS, HGB, US-GAAP o. a.) und zur Einordnung der nationalen Steuerregeln in die Berechnungsregeln für Pillar 2 zu beraten. Es gibt ein projektführendes zentrales Team, unterstützt von Beratern in den Jurisdiktionen vor Ort, die gemeinsam tätig werden.

EY GlobE Engine

Für die technologische Umsetzung gibt es die EY GlobE Engine. Sie wird von EY für die Pillar 2 Compliance und Berechnung verwendet. Die GloBE Engine kann darüber hinaus vom Mandanten entweder als SaaS Lösung (Inhouse-Lösung) oder im Rahmen eines hybriden Ansatzes sowohl vom Mandanten und EY verwendet werden. Die EY GloBE Engine ist im Idealfall eine One-Stop-Shop-Lösung, die alle für die Steuerabteilung erforderlichen Bausteine in einer Technologie bereitstellen kann. Dies reicht von der Modellierung und Planung über die Berechnung der Pillar-2-Rückstellungen bis hin zur Durchführung der Compliance (Abgabe der Mindeststeuerberichte und Lieferung der Daten für die Mindeststeuererklärung).

Die EY GloBE Engine ermöglicht es, in Echtzeit den globalen Umsetzungsstand der Pillar-2-Compliance zu verfolgen. Ein Dashboard zeigt alle wichtigen Kennziffern (Anzahl der Länder, nationale Ergänzungssteuern, effektive Steuerquote für GloBE-Zwecke etc.). Die EY Rules Database dokumentiert zugleich die Abweichungen zwischen den OECD-GloBE-Regelungen und den nationalen Gesetzen und Verordnungen. Etwaige Abweichungen und Besonderheiten sind formelmäßig in die EY GloBE Engine verlinkt und von einem Landesteam freigezeichnet.

Outsourcing der Pillar 2 Compliance an EY

  • Datensammlung anhand verständlicher Fragebögen
  • Verarbeitung der Daten im EY GloBE Engine Tool
  • Berechnung von lokaler Mindeststeuer nach OECD und lokalen Regeln
  • Ermittlung sämtlicher Daten für den Mindeststeuerbericht
  • Ermittlung und Bereitstellung der Daten für die lokalen Mindeststeuererklärungen
  • Übermittlung der Steuererklärungen durch ein lokales EY-Team vor Ort

Aus BEPS 2.0 Pillar 2 erwachsen komplexe Pflichten, mit denen sich betroffene Unternehmen auseinandersetzen müssen, unter anderem die folgenden:

1. Abgabe eines Mindeststeuerberichts (GloBE Information Return, „GIR“)

Inhalt: Im GIR sind allgemeine Informationen zur Unternehmensgruppe, eine Zusammenfassung der GloBE-Informationen und detaillierte Berechnungen der effektiven Steuerquote (ETR) und der Mindeststeuer pro Land und viele weitere Informationen, wie z. B. Sachverhalte in der „Übergangszeit“, anzugeben. Der GIR kann von Konzerneinheiten für andere Länder befreiend eingereicht werden, wenn ein qualifiziertes Abkommen zum Informationsaustausch besteht. In der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten dem Datenaustausch in Form der DAC-9-Richtlinie am 17. April 2025 zugestimmt.

Abschnitte: Die Angaben im Mindeststeuerbericht erfolgen in einem allgemeinen Abschnitt mit Informationen zu den Geschäftseinheiten, generellen Informationen zum Konzern und zur Gruppenstruktur und einer Zusammenfassung weiterer Informationen. Darüber hinaus sind weitere Abschnitte für Länderangaben auszufüllen. Der Umfang der Informationen ist im Übrigen davon abhängig, ob Länder die CbCR-Safe-Harbour-Voraussetzungen erfüllen oder nicht.

Empfänger: Grundsätzlich ist der GIR zwar in mehreren Ländern abzugeben, allerdings haben nicht alle Länder Anspruch auf sämtliche Informationen. Viele Informationen, insbesondere aus den Abschnitten mit den Länderinformationen, sind nur in denjenigen Ländern zu übermitteln, die Besteuerungsrechte für ein Land haben.

2. Registrierungen zur Mindeststeuer und Abgabe nationaler Steuererklärungen

In vielen Ländern, die die Regelungen zur globalen Mindeststeuer national umgesetzt haben, besteht eine Verpflichtung zur Registrierung für die globale Mindeststeuer sowie zur Abgabe nationaler Mindeststeuererklärungen. Häufig, so auch in Deutschland, wird im Rahmen der Registrierung die Gesellschaft, die die Mindeststeuer in einem Land schuldet, definiert und den Finanzbehörden gemeldet. In Deutschland ist dies durch das Konzept des „Gruppenträgers“ umgesetzt. Der Gruppenträger schuldet dem Finanzamt die Mindeststeuer und gibt die Mindeststeuererklärung für die deutsche Mindeststeuergruppe ab. In Deutschland muss die Gruppenträgermeldung dem Bundeszentralamt für Steuern spätestens zwei Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums elektronisch über das BZStonline.portal mitgeteilt werden. Im Fall von kalenderjahrgleichen Geschäftsjahren war diese Meldung am 28. Februar 2025 fällig, im Fall von abweichenden Geschäftsjahren ist eine Meldung bis zum 28. Februar 2026 vorzunehmen. Weiterhin fordern einige Länder darüber hinaus auch Vorauszahlungen zur globalen Mindeststeuer.

3. Meldung zur Abgabe des Mindeststeuerberichts

In einigen Ländern ist über die bereits beschriebenen Erklärungsverpflichtungen hinaus noch eine Meldung, welche Geschäftseinheit den Mindeststeuerbericht abgibt, einzureichen.


Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung der Pillar 2-Regeln für international tätige Unternehmen eine erhebliche Herausforderung darstellt, die komplexe Compliance-Verpflichtungen mit sich bringt. Die EY GlobE Engine bietet eine effektive Lösung, um die Anforderungen der globalen Mindestbesteuerung zu erfüllen und die Einhaltung nationaler Vorschriften zu gewährleisten. Angesichts der strengen Fristen und der vielfältigen Anforderungen ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern unerlässlich, um die rechtzeitige Abgabe der Mindeststeuerberichte und -erklärungen sicherzustellen.



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