Sind zusätzliche Genehmigung oder Lizenzen notwendig?
Je nach Art der Geschäftstätigkeit können Genehmigungspflichten in Polen anfallen. Folgende Arten sind hier zu unterscheiden:
- Konzession
- Genehmigungen, Lizenzen, Zustimmungen
- Eintrag in das Register der sog. regulierten Tätigkeit
Die am strengsten regulierte Erlaubnisform, die Konzession, gilt für die Sektoren Bergbau, Waffen, Energie, Rundfunk und Fernsehen, Schutz von Personen und Eigentum, Betrieb eines Spielkasinos und Luftverkehr. Der Konzession liegt ein umfassendes behördliches Verfahren zugrunde.
Das Verfahren rund um eine Genehmigung ist in der Regel weniger formalisiert als bei einer Konzession. Wenn der Antragsteller alle gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt, hat die Behörde keinen Ermessenspielraum. Genehmigungen sind erforderlich bei Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Logistik, Energie und Gas oder Fernsehen und Rundfunk sowie Abfallverarbeitung.
Zu den regulierten Tätigkeiten zählen die Organisation touristischer Veranstaltungen, Detektivdienste, Herstellen und Abfüllen von Weinprodukten oder der Betrieb einer Fahrschule. Hier ist ein Eintrag in das Register der regulierten Tätigkeiten erforderlich.
Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer Niederlassung oder Gesellschaft?
Für die Gründung einer Zweigniederlassung ist kein Mindeststammkapital zu erbringen. Die Gerichtsgebühr zur Registrierung der Zweigniederlassung beträgt 600 Złoty (ca. 150 Euro). Hinzu kommen Kosten für die Beschaffung beglaubigter Übersetzungen.
Im Gegensatz dazu ist für die Eintragung einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Mindeststammkapital von 5.000 Złoty (ca. 1.200 Euro) erforderlich. Die Gerichtsgebühr für die Eintragung der Gesellschaft beträgt 500 Złoty (ca. 120 Euro). Zudem entstehen Kosten für Satzung und Notar.
Wie lassen sich Vermögenswerte nach Polen verlagern?
In den letzten 12 bis 24 Monaten beobachten wir einen zunehmenden Trend zu Geschäftsverlagerungen von deutschen auf polnische Unternehmen innerhalb ihrer Unternehmensgruppen. Die Verlagerung erfolgt meist durch Einzelrechtsübertragungen (Asset Deals) und umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Abspaltungen oder Verschmelzungen über Landesgrenzen hinweg. Insbesondere in den Bereichen Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie Steuern ist eine intensive Beratung erforderlich. Herausfordernd für die Unternehmen sind zudem Fragen rund um die Lohnabrechnung und Versicherungen.
Co-Autorinnen: Alicja Karpik, Katarina Sacharow