Bereits Ende 2024 reformierte China seine Exportkontrolle umfangreich („Dual-Use-Verordnung-CH“). Diese Exportkontrollvorgaben sollen nun nochmals verschärft werden. Davon betroffen sind auch ausländische Unternehmen, die chinesische Komponenten oder Technologien verwenden.
Zum Jahresende 2024 hat China sein Exportkontrollsystem umfassend reformiert. Damit will Peking den internationalen Transfer sensibler Technologien und Rohstoffe stärker kontrollieren. Die Änderungen betreffen auch Unternehmen außerhalb Chinas, die chinesische Komponenten in ihre Produkte integrieren.
Ein Schwerpunkt der Reform ist die erweiterte Re-Exportkontrolle. Künftig kann China auch Lieferungen außerhalb seines Hoheitsgebiets untersagen, wenn Waren chinesische Vorprodukte enthalten. Eine Schwellenregelung, wie etwa im US-Recht, existiert nicht. Nach der MOFCOM Announcement No. 61 (veröffentlicht am 09.10.2025) kann bereits bei einem Anteil chinesischer Komponenten von ≥ 0,1 Prozent eine Genehmigungspflicht bestehen, insbesondere bei seltenen Erden, Magneten oder Halbleitermaterialien. Die Regelung soll grundsätzlich laut dem aktuellen Announcement No. 61 bereits ab 01.12.2025 gelten, wurde aber nach dem Trump-Xi Treffen für ein Jahr ausgesetzt.
Zudem verlangen chinesische Behörden verstärkt Endverbleibserklärungen, mit denen Exporteure garantieren, dass Güter nicht in verbotene Re-Exportströme gelangen. Für deutsche Abnehmer ist dies aufgrund komplexer Lieferketten kaum erfüllbar. Hinzu kommen weitreichende Vertragsklauseln und potenzielle Haftungsrisiken. Das neue chinesische Regime kann auch Berührungspunkte mit deutschem Recht haben, insbesondere mit dem Boykottverbot nach § 7 AWV.
Unternehmen sollten Endverbleibserklärungen und Vertragsstrafen prüfen, ihre internen Kontrollprozesse anpassen und die weitere Entwicklung genau beobachten. Angesichts der geopolitischen Bedeutung und der extraterritorialen Reichweite ist davon auszugehen, dass das chinesische Exportkontrollrecht künftig erheblich an Einfluss gewinnen wird.