DBA Niederlande und DBA Schweiz: Letzter Schritt für Änderungen

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Deutschland hat mit den Niederlanden (28.11.2025) und der Schweiz (27.11.2025) pünktlich vor Jahresende die Ratifikationsurkunden zu den aktuellen DBA-Änderungsprotokollen ausgetauscht. Die vereinbarten Änderungen finden damit grundsätzlich ab dem 01.01.2026 Anwendung. 

Die Übereinkunft mit der Schweiz passt das DBA an das MLI sowie an Entwicklungen im OECD-Musterabkommen an (vgl. EY-Steuernachricht vom 24.08.2023).  Weiter erfolgen darin Anpassungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, insbesondere mit Blick auf Grenzgänger  (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.10.2025). Die Änderungen im Deutsch-Niederländischen DBA betreffen insbesondere Neuerungen bei der Regelung der grenzüberschreitend erfolgenden Arbeit aus dem Homeoffice (vgl. EY-Steuernachricht vom 23.10.2025).

Beide Protokolle zur Änderung der Abkommen mit der Schweiz und den Niederlanden stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Änderungsprotokoll des DBA mit der Schweiz kommen Sie hier.

Direkt zum Änderungsprotokoll des DBA mit den Niederlanden kommen Sie hier.