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Das BMF überarbeitet derzeit sein umfangreiches Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn grenzüberschreitend tätiger Mitarbeiter in DBA-Fällen. Im Vordergrund stehen Reaktionen auf gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung. Die aus der Praxis vorgebrachte Kritik hat das BMF dagegen in seinem vorgelegten Entwurf bisher nur sehr eingeschränkt berücksichtigt. EY nimmt dazu Stellung.
In einem am 21.08.2025 zur Stellungnahme an die Verbände versendeten Änderungsschreiben (vgl. EY-Steuernachricht v. 28.08.2025) geht das BMF teilweise auf Kritik an der Ende 2023 veröffentlichten Neufassung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen ein (vgl. EY-Steuernachricht v. 14.05.2024 und EY-Steuernachricht v. 03.04.2025). In einer aktualisierten Stellungnahme äußert sich EY insbesondere zu der in Rn. 23a vorgesehenen Vereinfachungsregelung zur Bestimmung der Ansässigkeit und der in Rn. 167 enthaltenen bundeseinheitlichen Arbeitgeberbescheinigung über die Kostentragung.
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