Nächste Schritte für Steueränderungsgesetz 2025 und Standortfördergesetz

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In der Kabinettssitzung am 10.09.2025 hat die Bundesregierung die Regierungsentwürfe zum Steueränderungsgesetz 2025, zum Standortfördergesetz und zum Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven in das weitere Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Zwei der drei Vorhaben sollen nach dem Willen der Bundesregierung noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 (StÄndG 2025) sieht gegenüber dem erst kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf (vgl. EY-Steuernachricht vom 04.09.2025) nur einige Folgeanpassungen vor, die durch die geplante Anhebung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale notwendig werden. Die Regierung plant außerdem, das Verfahren zu beschleunigen, indem sie das Gesetz als besonders eilbedürftig einstuft. In diesem Fall kann die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf nach grundsätzlich drei Wochen dem Bundestag zuleiten, ohne dass die Stellungnahme des Bundesrats zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen muss. Der Zeitplan sieht den Abschluss des Verfahrens im Dezember 2025 vor. Details zum StÄndG 2025 finden Sie in einer EY-Gesetzgebungsübersicht. Direkt zur Übersicht kommen Sie hier:

EY-Gesetzgebungsübersicht

In dem vorgelegten Regierungsentwurf zum Standortfördergesetz finden sich ebenfalls nur wenige Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf (vgl. EY-Steuernachricht v. 21.08.2025). Hier sieht die aktuelle Planung einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erst bis Ende Januar 2026 vor.

Ebenfalls vorgelegt wurde der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven. In diesem verbirgt sich insbesondere die angekündigte Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung, die ab dem 01.01.2026 wieder in voller Höhe mit 21,48 Cent pro Liter Diesel gewährt werden soll. Der Zeitplan ist identisch zum Steueränderungsgesetz 2025.