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Die Aktivrente nimmt die nächste Hürde. Bereits eine Woche nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs hat die Bundesregierung den entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2025 erscheint realistisch.
Nur eine Woche nach Vorlegen des offiziellen Referentenentwurfs (vgl. EY-Steuernachricht vom 09.10.2025) hat die Bundesregierung am 15.10.2025 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen.
Inhaltlich weicht der Entwurf nur bezüglich kleinerer Folgeanpassungen vom Referentenentwurf ab. So soll insbesondere durch eine Ergänzung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV-E sichergestellt werden, dass auch zusätzlich zum regulären Arbeitslohn geleistete Zahlungen des Arbeitgebers weiterhin zum beitragspflichtigen Entgelt zählen, sofern diese nur aufgrund von § 3 Nr. 21 EStG-E steuerbefreit sind.
Der Weg scheint mit dem Regierungsentwurf frei für einen Abschluss des Verfahrens noch im Jahr 2025. Aktuell noch unklar ist die Zukunft der Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge und für eine vom Arbeitgeber gezahlte Teilzeitaufstockungsprämie, die laut einem geleakten Referentenentwurf ursprünglich gemeinsam mit der Aktivrente in einem Arbeitsmarktstärkungsgesetz umgesetzt werden sollten (vgl. EY-Steuernachricht vom 18.09.2025).
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