Standortfördergesetz passiert den Bundesrat

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Der Bundesrat hat dem Standortfördergesetz (StoFöG) am 30.01.2026 zugestimmt. Durch das Gesetz, welches in großen Teilen dem von der Vorgängerregierung geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz II entspricht, werden insbesondere investitionsfreundliche Änderungen im Investmentsteuerrecht und im Kapitalanlagegesetzbuch auf den Weg gebracht.

Zu den wesentlichen Eckpunkten des Gesetzes zählt unter anderem die Verbesserung der investmentsteuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch Anpassungen bei den Anlagemöglichkeiten von Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften. Weiter sollen durch Änderungen des Kapitalanlagegesetzes Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen mittels Infrastruktur-Projektgesellschaften erleichtert und ein rechtlicher Rahmen für direkte Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen geschaffen werden.

Im Bereich der Einkommensteuer wird der Höchstbetrag für die Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter (Anteile an Kapitalgesellschaften, Gebäude, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter) von 500.000 Euro auf 2.000.000 Euro erhöht (§ 6b Abs. 10 Satz 1 EStG). Mit dieser Vervierfachungen des sogenannten steuerneutralen Roll-Overs soll die Möglichkeit von Investitionen in Venture Capital erleichtert und größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen geschaffen werden (vgl. EY-Steuernachricht vom 21.08.2025). 

Die Zustimmung des Bundesrates galt bereits im Vorfeld als sicher, nachdem dieser in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf nur kleinere Anpassungen gefordert (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.09.2025) und der Finanzausschuss des Bundesrates die Zustimmung empfohlen hatte. Damit kann das Gesetz nun nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Übersicht zum StoFöG