3 Minuten Lesezeit 20 März 2020
Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise

Welche Fördermittel Unternehmen in der COVID-19-Krise kurzfristig erhalten können

Von Kerstin Haase

Partnerin, Leiterin Quantitative Services EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft | Deutschland, Schweiz, Österreich

Beraterin bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen und Strukturen sowie bei der Einwerbung öffentlicher Fördermittel auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.

3 Minuten Lesezeit 20 März 2020

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung arbeiten mit Hochdruck an Hilfsmaßnahmen für die Unterstützung der Wirtschaft.

Die globalen wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Coronavirus-Pandemie sind noch nicht belastbar abzusehen. Sicher ist, dass sie erheblich sein werden. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Europa inzwischen die weltweit am schwersten betroffene Region. Die Europäische Kommission und die Regierungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten setzen aktuell daher alles daran, Unternehmen mit Finanzierungshilfen und Fördermöglichkeiten durch die Krise zu helfen und auch das Gesundheitssystem auf diesem Weg durch Investitionen zu stärken. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Maßnahmen eingeleitet oder geplant sind.

Maßnahmen der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission ist als Exekutive der Europäischen Union für die Durchführung von Maßnahmen verantwortlich. Sie verfolgt zwei Handlungsstrategien: finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und regulatorische Beschränkungen im Hinblick auf Beihilfen zu erleichtern. Das bedeutet, zusätzliches Geld soll möglichst unkompliziert verteilt werden. Die angedachten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Eine Milliarde Euro wird für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereitgestellt und fließt als zusätzliche Garantie in den Europäischen Investitionsfonds. Die Verteilung für Forschung und Innovation erfolgt über das Förderprogramm COSME sowie das Finanzierungsinstrument InnovFin.

  • In die neu gegründete Coronavirus Response Investment Initiative fließen acht Milliarden Euro, die den Mitgliedstaaten über die Europäischen Strukturfonds für die Bekämpfung der COVID-19-Krise zur Verfügung stehen. Erwartet wird ein Finanzierungseffekt beziehungsweise die Aufstockung der Strukturmittel mit 29 Milliarden Euro, wodurch das Finanzierungsvolumen auf insgesamt 37 Milliarden Euro steigen soll. Die Gelder werden von den Mitgliedstaaten ausgereicht und dienen auch kurzfristig erforderlichen Investitionen in das Gesundheitssystem.

Coronavirus Response Investment Initiative

8 Mrd. €

stehen den Mitgliedstaaten zusätzlich über die Europäischen Strukturfonds für die Bekämpfung der COVID-19-Krise zur Verfügung.

  • Die Europäische Kommission eröffnet darüber hinaus den einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) weitreichenden Handlungsspielraum. Die jeweiligen Länder können sich auf die Artikel 107 Abs. 2 lit. b) sowie 107 Abs. 3 lit. b) und c) AEUV stützen, unter denen die Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Markt bei Vorliegen einer Naturkatastrophe oder eines sonstigen außergewöhnlichen Ereignisses sowie einer beträchtlichen Störung des Wirtschaftslebens zusammengefasst sind. Dazu zählt auch die Gewährung von akuten Liquiditätszuführungen zur Vermeidung von branchenübergreifenden Insolvenzen.

Zentrale Anlaufstelle für Liquiditätshilfen ist der jeweilige Mitgliedstaat – in Deutschland agiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Hausbanken der Unternehmen.

Zentrale Anlaufstelle für mittelfristige Liquiditätshilfen ist der jeweilige Mitgliedstaat – in Deutschland agiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Gemeinschaft mit den Hausbanken der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen, über die zwingend die Beantragung läuft.

Maßnahmen des Bundes

Übergreifend arbeiten verschiedene Ministerien der Bundesregierung täglich an neuen und weiteren Maßnahmen einschließlich deren Umsetzung zur wirtschaftlichen Unterstützung deutscher Unternehmen, die möglichst schnell und unbürokratisch gehandhabt werden sollen. Aktuell stehen folgende im Vordergrund:

  • Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes

  • Gewährung von steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen:
    Dazu zählen vordergründig, die Gewährung von Steuerstundungen zu erleichtern und Vorauszahlungen leichter anpassen zu können. Steuervollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.

  • Einführung eines milliardenschweren Schutzschildes für Betriebe und Unternehmen:
    Hiermit werden einerseits bestehende KfW-Programme ausgeweitet und die zu erfüllenden Bedingungen gelockert. Zu den Programmen gehören beispielsweise der KfW-Unternehmerkredit, der ERP-Gründerkredit (universell) sowie der KfW-Kredit für Wachstum. Darüber hinaus werden auch Unterstützungsleistungen seitens der Bürgschaftsbanken sowie im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms erweitert.

KfW-Kredit für Wachstum

70 %

Bis auf diesen Anteil wird die Risikoübernahme erhöht.

  • Der KfW-Kredit für Wachstum wird ohne Zweckbeschränkung zur Verfügung gestellt, die Risikoübernahme auf bis zu 70 Prozent erhöht, die unternehmerische Umsatzgrenze steigt von 2 auf 5 Milliarden Euro. Das Großbürgschaftsprogramm wird für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet.

  • Zusätzliche, kurzfristige Sonderprogramme sind außerdem für Unternehmen geplant, die krisenbedingt vorübergehend in Schwierigkeiten geraten und keinen Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben. Diese Sonderprogramme sowohl für Großunternehmen als auch für kleine und mittlere Unternehmen liegen aktuell der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor.

Hinzukommen werden weitere Maßnahmen auf Ebene der Bundesländer. Der Hochdruck, mit dem alle Beteiligten an möglichst schnellen und effektiven Lösungen arbeiten, macht die angespannte Gesamtsituation deutlich. Er ist aber auch ein Zeichen dafür, dass staatliche Hilfen gewährleistet werden sollen, damit Unternehmen sich nicht alleingelassen fühlen. Das ist in diesen Zeiten ein wichtiges Signal.

Fazit

Europa ist mittlerweile der Kontinent, der von der COVID-19-Krise am schwersten betroffen ist. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie sind nicht absehbar. Umso wichtiger, dass die Europäische Kommission und die Bundesregierung schnell reagieren, um Unternehmen zu unterstützen. Die Maßnahmen reichen von der EU-Ebene über bundesweite Schritte bis hin zu jenen der einzelnen Bundesländer. 

Über diesen Artikel

Von Kerstin Haase

Partnerin, Leiterin Quantitative Services EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft | Deutschland, Schweiz, Österreich

Beraterin bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen und Strukturen sowie bei der Einwerbung öffentlicher Fördermittel auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.