Zentrale Anlaufstelle für Liquiditätshilfen ist der jeweilige Mitgliedstaat – in Deutschland agiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Hausbanken der Unternehmen.
Zentrale Anlaufstelle für mittelfristige Liquiditätshilfen ist der jeweilige Mitgliedstaat – in Deutschland agiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Gemeinschaft mit den Hausbanken der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen, über die zwingend die Beantragung läuft.
Maßnahmen des Bundes
Übergreifend arbeiten verschiedene Ministerien der Bundesregierung täglich an neuen und weiteren Maßnahmen einschließlich deren Umsetzung zur wirtschaftlichen Unterstützung deutscher Unternehmen, die möglichst schnell und unbürokratisch gehandhabt werden sollen. Aktuell stehen folgende im Vordergrund:
- Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
- Gewährung von steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen:
Dazu zählen vordergründig, die Gewährung von Steuerstundungen zu erleichtern und Vorauszahlungen leichter anpassen zu können. Steuervollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.
- Einführung eines milliardenschweren Schutzschildes für Betriebe und Unternehmen:
Hiermit werden einerseits bestehende KfW-Programme ausgeweitet und die zu erfüllenden Bedingungen gelockert. Zu den Programmen gehören beispielsweise der KfW-Unternehmerkredit, der ERP-Gründerkredit (universell) sowie der KfW-Kredit für Wachstum. Darüber hinaus werden auch Unterstützungsleistungen seitens der Bürgschaftsbanken sowie im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms erweitert.
KfW-Kredit für Wachstum
70 %Bis auf diesen Anteil wird die Risikoübernahme erhöht.
- Der KfW-Kredit für Wachstum wird ohne Zweckbeschränkung zur Verfügung gestellt, die Risikoübernahme auf bis zu 70 Prozent erhöht, die unternehmerische Umsatzgrenze steigt von 2 auf 5 Milliarden Euro. Das Großbürgschaftsprogramm wird für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet.
- Zusätzliche, kurzfristige Sonderprogramme sind außerdem für Unternehmen geplant, die krisenbedingt vorübergehend in Schwierigkeiten geraten und keinen Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben. Diese Sonderprogramme sowohl für Großunternehmen als auch für kleine und mittlere Unternehmen liegen aktuell der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor.
Hinzukommen werden weitere Maßnahmen auf Ebene der Bundesländer. Der Hochdruck, mit dem alle Beteiligten an möglichst schnellen und effektiven Lösungen arbeiten, macht die angespannte Gesamtsituation deutlich. Er ist aber auch ein Zeichen dafür, dass staatliche Hilfen gewährleistet werden sollen, damit Unternehmen sich nicht alleingelassen fühlen. Das ist in diesen Zeiten ein wichtiges Signal.
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Fazit
Europa ist mittlerweile der Kontinent, der von der COVID-19-Krise am schwersten betroffen ist. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie sind nicht absehbar. Umso wichtiger, dass die Europäische Kommission und die Bundesregierung schnell reagieren, um Unternehmen zu unterstützen. Die Maßnahmen reichen von der EU-Ebene über bundesweite Schritte bis hin zu jenen der einzelnen Bundesländer.