Eine systematische Fort- und Weiterbildung ist erforderlich, damit die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder während der Dauer ihres Mandats den erforderlichen Wissensstand aufrechterhalten. Die Anforderungen an ihre jeweiligen Aufgaben unterliegen aufgrund des dynamischen regulatorischen Umfelds, möglichen Änderungen im Geschäftsmodell der Gesellschaft sowie Trends und Entwicklungen in der Branche und bei den allgemeinen wirtschaftlichen Gegebenheiten einem stetigen Wandel.
Für die Gesamtgremien sollte ein generelles Training stattfinden, welches insbesondere regelmäßige Updates zu gesetzlichen Neuerungen beinhaltet, etwa im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung/Cybersicherheit sowie zu aktuellen Praxis- und Branchenentwicklungen. Für den Aufsichtsrat sollten auch Änderungen im Unternehmen, zum Beispiel beim Produktportfolio, inkludiert werden. Das generelle sollte durch spezifisches Training für ausgewählte Personen(-gruppen) ergänzt werden. Dies können etwa Schulungen für Ausschüsse mit einer höheren Detailtiefe oder individuelle Trainings sein, um Wissen in bestimmten Themenbereichen gezielt auszubauen.
Insbesondere für den Gesamtaufsichtsrat können mithilfe gezielter schriftlicher Abfragen bei den Mitgliedern oder im Rahmen der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats nach Empfehlung D.12 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Themen oder Themenfelder identifiziert werden, die sodann bei der nächsten Fortbildung Berücksichtigung finden.
In der Praxis haben sich für Aufsichtsratsmitglieder mindestens eintägige beziehungsweise zwei halbtägige Schulungen pro Jahr etabliert, die fest in den Sitzungskalender integriert werden. Sie werden etwa im zeitlichen Zusammenhang mit einer planmäßigen Aufsichtsratssitzung oder aber mit einer Klausurtagung angeboten. Aktuelle Themen, häufig moderiert durch den Abschlussprüfer oder andere externe Dienstleister, werden mit internen Referenten zu Entwicklungen der Gesellschaft oder spezifischen Gegebenheiten kombiniert, etwa beim Risikomanagement- oder dem Internen Kontrollsystem.
Auch wenn die Unternehmen ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gewisse Fortbildungsangebote machen und die Teilnahme auch dokumentierten sollten, sind die Organmitglieder explizit aufgefordert, selbständig eigenen Schulungsbedarf zu identifizieren. Bei Themen, die nicht durch die Unternehmen abgedeckt werden können, sollten sich Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder aktiv um entsprechende Fortbildungsmaßnahmen bemühen. Häufig unterstützen die Gremienbüros bei der Suche von entsprechenden externen Veranstaltungen oder individuellen Angeboten.