Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
So unterstützen wir Sie
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Wir unterstützen Sie dabei, Unternehmensführung und -überwachung im Spannungsfeld von Unternehmensinteresse, regulatorischen Anforderungen und Stakeholder-Erwartungen effektiv zu gestalten und die damit verbundenen Herausforderungen guter Corporate Governance in Aufbau- und Ablauforganisationen erfolgreich zu bewältigen.
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Da der Aufsichtsrat nur zu wenigen Terminen pro Jahr zusammentrifft, sollte gerade für neue Mitglieder dieses Gremiums überlegt werden, ein persönliches Gespräch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden oder einem langjährigen Aufsichtsratsmitglied in das Onboarding aufzunehmen. In diesem Gespräch können nicht nur persönliche Erfahrungen ausgetauscht, sondern auch Einblicke in die Gremienkultur gegeben und Besonderheiten der Gesellschaft diskutiert werden.
Das generelle Onboarding sollte bei Bedarf durch funktions- und personenbezogene Onboarding-Maßnahmen ergänzt werden, zum Beispiel eine Einführung in die Tätigkeit eines bestimmten Aufsichtsratsausschusses oder in Branchenspezifika.