Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
5. Verbindlichkeiten umstrukturieren/Darlehenskonditionen ändern
Auch eine Umstrukturierung der Gesellschafter-Verbindlichkeit und Änderungen der Darlehenskonditionen können im Einzelfall eine Alternative sein, auch wenn dadurch nicht direkt eine Rekapitaliserung der inländischen Tochtergesellschaft erreicht, sondern die finanzielle Belastung verringert wird. Hierbei kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Im Fall eines „Pay if you can“-Darlehens wird die Verbindlichkeit der T GmbH so umstrukturiert, dass sie Zinsen nur bei ausreichender Liquidität zu zahlen hat. Dies führt zwar nicht zum Wegfall der Verbindlichkeit, aber entlastet den Cashflow, sodass mehr finanzielle Mittel für das operative Geschäft zur Verfügung stehen. In diesem Fall sollte jedoch beachtet werden, dass die Darlehenskonditionen so vereinbart werden, dass kein endgültiger Verzicht auf die Zinsen erfolgt. Stattdessen sollen diese bei Nichtzahlung den ausstehenden Darlehensbetrag erhöhen. Andernfalls ist basierend auf der BFH-Rechtsprechung davon auszugehen, dass es sich um ein gewinnabhängiges Darlehen handelt und somit die Zinszahlungen kapitalertragsteuerpflichtig sind.