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Für sämtliche bilanzierten Steuerlatenzen, deren Ursachen sich in den Jahren 2028 bis 2032 oder danach (ganz oder teilweise) auflösen, muss schon beim ersten Abschluss nach der Zustimmung des Bundesrates am 11.7.2025 eine Umbewertung durchgeführt werden. Dies kann zu einem latenten Steueraufwand oder -ertrag führen, was einen direkten Einfluss auf die Steuerquote und den Gewinn in der Rechnungslegung hat.
Beispiel: In einem Jahresabschluss sind im Jahr 2024 aus der Vergangenheit stammende passive latente Steuern in Höhe von 120.000 Euro auf temporäre Differenzen in Höhe von 400.000 Euro enthalten, die im Jahr 2023 über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht wurden. Dies erklärt, warum es im Jahr 2024 keine latenten Steueraufwendungen in der GuV gibt. Die passiven latenten Steuern wurden unter der Annahme errechnet, dass im Jahr der Auflösung der temporären Differenzen– in diesem Fall 2029 – eine Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 30 Prozent greift. Mit dem neuen Steuersatz von nur noch rund 28 Prozent ergibt sich eine zu erwartende Steuerbelastung von 112.000 Euro. Die notwendige Umbewertung führt im laufenden Jahr zu einem Steuerertrag von 8.000 Euro. Betroffen sind alle Jahres-, Konzern-, Zwischen- und Quartalsabschlüsse mit einem Bilanzstichtag ab dem 11.7.2025.
Folgen für die Steuerquote
In bestimmten Konstellationen kann es durch die erzwungene Umbewertung zu spürbaren Auswirkungen auf die Steuerquote kommen. Verfügt ein Unternehmen in seiner Bilanz z. B. über nennenswerte temporäre Differenzen mit unterschiedlichen Fristen und kann es aber zum kommenden Bilanzstichtag nur einen geringen Gewinn ausweisen, kann der zusätzliche Steueraufwand oder -ertrag die Quote sichtbar beeinflussen.
Fortsetzung des Beispiels: Das betrachtete Unternehmen hat im Jahr 2024 einen Gewinn von 100.000 Euro und zahlt davon 30 Prozent Steuern, also 30.000 Euro. Die Steuerquote beträgt 30 Prozent. Im Jahr 2025 schlägt die Wirtschaftskrise zu und der Gewinn beträgt nur noch 50.000 Euro, wovon wieder 30 Prozent, also 15.000 Euro, Steuern abgeführt werden. Zugleich muss im Jahr 2025 aufgrund der kommenden Körperschaftsteuersenkung die seit einigen Jahren unverändert in der Bilanz stehende passive latente Steuer umbewertet werden, woraus ein Steuerertrag von 8.000 Euro entsteht. Im Saldo sinkt der Steueraufwand in diesem Jahr auf 7.000 Euro. Die Steuerquote beträgt nur noch 14 Prozent.
Dann könnte die Vollberechnung der Mindeststeuer zuschlagen
Gefährlich kann es werden, falls ein solcher Umbewertungseffekt ein Unternehmen trifft, das der globalen Mindeststeuer unterliegt. Sollte dann ein latenter Steuerertrag dazu führen, dass die vereinfachte effektive Steuerquote von 15 Prozent (bzw. 16 Prozent für das Geschäftsjahr 2025) für die CbCR-Safe-Harbour-Regelung unterschritten wird, wäre der Safe Harbour perdu und die gefürchtete Vollberechnung der Mindeststeuer müsste durchgeführt werden.