Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
EY begrüßt den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 im Grundsatz, sieht jedoch an mehreren Stellen Änderungs- und Klarstellungsbedarf. Dabei berücksichtigt die EY-Stellungnahme auch die Ergänzungsvorschläge des Bundesrates.
Die Bundesregierung hat am 12.08.2026 den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat hierzu weitere Änderungen vorgeschlagen (vgl. EY-Steuernachricht vom 01.10.2026). Das vorliegende Gesetzesvorhaben enthält durchaus einige begrüßenswerte Regelungen, zugleich regt EY bei einzelnen Punkten Änderungen oder Klarstellungen an. Diese betreffen u. a. die angedachten Anpassungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft, der Kaufpreisaufteilung, der ersten Tätigkeitsstätte und der Mindeststeuer, aber auch die Verlustberücksichtigung bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG) und Earn-Out-Zahlungen.
Der Bundestag soll das Gesetz voraussichtlich Mitte November 2026 beschließen.
Die vollständige EY-Stellungnahme steht Ihnen hier zur Verfügung.
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