Steueränderungsgesetz 2025, Kfz-Steuer und Aktivrente im Bundestag

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Unbeirrt von den Problemen in anderen Politikfeldern arbeiten die Steuerpolitiker der Koalition ihr Pensum ab. In der vorletzten Sitzungswoche des Jahres 2025 finalisiert der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Steueränderungsgesetz 2025, der Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für E-Autos und der Aktivrente weitere Steuergesetze. 

Insbesondere in Bezug auf die geplante Steuerentlastung ist das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundestag am 04.12.2025 bereits zugestimmt hat, das aktuell bedeutendste Steuergesetz. Die Koalition setzt damit u.a. die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, die Anhebung der Pendlerpauschale auf einheitlich 38 Cent und eine Reihe von Änderungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht um. Ob auch die Länder und Gemeinden gewillt sind, die für sie im Regierungsentwurf prognostizierten Steuermindereinnahmen i.H.v. 2,5 bis 3 Mrd. Euro zu akzeptieren, wird sich am 19.12.2025 im Bundesrat zeigen.

Details zum Steueränderungsgesetz 2025 finden Sie hier. 

EY-Gesetzgebungsübersicht

Kein Widerstand in der Länderkammer hat dagegen das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu erwarten (vgl. EY-Steuernachricht v. 16.10.2025). Die mit der Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von E-Autos um fünf Jahre bis längstens Ende 2035 einhergehende Steuerentlastung trägt einseitig der Bund. Nachdem der Finanzausschuss des Bundestages das Gesetz am 03.12.2025 in unveränderter Form angenommen hat, wird der Gesetzesbeschluss des Plenums in den Abendstunden des 04.12.2025 erwartet.

Noch nicht eindeutig vorhersehbar ist dagegen, ob der Bundestag am 05.12.2025 auch das Aktivrentengesetz (vgl. EY-Steuernachricht v. 16.10.2025) beschließen wird, da dieses Teil des umstrittenen Rentenpakets ist. Zumindest die Finanzpolitiker der Koalition waren sich am 03.12.2025 im Finanzausschuss einig und haben das Aktivrentengesetz mit nur wenigen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf angenommen. Neu ist insbesondere eine Klarstellung, dass die Gewährung der Steuerbefreiung erst ab dem Monat möglich ist, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Zum Rentenpaket gehört darüber hinaus das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das geringfügige Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsrenten enthält (vgl. EY-Steuernachricht v. 31.07.2025). Sofern beide Gesetze den Bundestag passieren, stehen auch sie am 19.12.2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates.