Gatter mit Schild Zollgrenze

E wie Exportkontrollen


Im anonymen E-Commerce ist die Beachtung von Sanktionen und Ausfuhrbeschränkungen besonders anspruchsvoll.


Überblick

  • E-Commerce erfordert strikte Einhaltung von Exportkontrollen und Sanktionen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Anonyme Kundenbeziehungen und automatisierte Prozesse erschweren die Compliance im digitalen Handel.
  • Verstöße gegen Exportvorschriften können zu hohen Geldbußen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Auch im elektronischen Geschäftsverkehr ist die Einhaltung von Sanktionen und Exportkontrollvorschriften rechtlich verpflichtend. Sie ist für E-Commerce-Unternehmen umso ambitionierter, weil Kunden weltweit agieren und sich ohne persönlichen Kontakt schwerer identifizieren lassen, weil automatisierte Prozesse zwar Effizienz und Skalierbarkeit ermöglichen, aber eng mit exportkontrollrechtlichen Prüfmechanismen wie Produktklassifizierung und Sanktionslistenabgleich verzahnt sein müssen, und weil auch Geschäftsmodelle mit digitalen Gütern wie Software oder Cloud-Diensten kontrollpflichtig sein können. Ohne wirksame Compliance drohen erhebliche Risiken. Das kann zu finanziellen Verlusten und Reputationsschäden bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Rechtsvorschriften

Es gibt eine ganze Reihe rechtlicher Anforderungen, die den grenzüberschreitenden Handel mit bestimmten Gütern, Technologien und Dienstleistungen aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen einschränken oder verbieten. Ziel ist insbesondere, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Nonproliferation), die unkontrollierte Weitergabe konventioneller Rüstungsgüter und die Nutzung sensibler Technologien durch kritische Endverwender oder in sicherheitsrelevanten Endverwendungen zu verhindern sowie internationale Sanktionen und Embargos einzuhalten. Relevante Rechtsgrundlagen für die Anwendbarkeit in Deutschland sind insbesondere die EU-Dual-Use-Verordnung, verschiedene EU-Embargoverordnungen sowie das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als nationale Gesetzgebung. Zunehmend relevant ist auch die extraterritoriale Anwendung solcher Vorschriften – insbesondere durch die USA und perspektivisch auch durch China. 

Vier Kontrollbereiche

Spezifische Herausforderungen

Im digitalen Handel gelten andere Spielregeln als im klassischen (Export-)Geschäft:

  • Kundenbeziehungen sind oft anonym und rein digital.
  • Bestellungen erfolgen automatisiert, Lieferzeiten sind kurz – die Zeit für manuelle Prüfungen fehlt.
  • Retourenprozesse und Logistikdienstleister sorgen für zusätzliche Komplexität.
  • Die Klassifizierung von Gütern, insbesondere bei Software, Technologie oder Dienstleistungen, ist anspruchsvoll.
  • Die Gefahr von Umgehungsgeschäften steigt – etwa wenn Güter oder digitale Produkte zunächst in ein unkritisches Drittland geliefert und von dort aus in ein kritisches Zielland weiterexportiert werden. 

Diese Faktoren machen es erforderlich, die Compliance an die spezifischen Erfordernisse des E-Commerce anzupassen und in digitale Prozesse zu integrieren. 

Systematische Exportkontroll-Compliance

Ein effektives internes Exportkontroll-Compliance-Programm sollte auf einer fundierten Risikoanalyse basieren, die sowohl das Produktportfolio als auch die Zielmärkte und Geschäftsprozesse berücksichtigt. Die Klassifizierung von Gütern – insbesondere bei digitalen Produkten wie Software oder Cloud-Diensten – muss systematisch und risikobasiert erfolgen. Geschäftsparteien sind regelmäßig und automatisiert mit den einschlägigen Sanktionslisten abzugleichen. Transaktionen mit Embargoländern sollten durch technische Systemblockaden verhindert werden, um Verstöße frühzeitig auszuschließen.

Verantwortung zuweisen

Organisatorisch empfiehlt sich eine klare Aufbau- und Ablauforganisation mit eindeutig zugewiesenen Verantwortlichkeiten für Exportkontrollfragen. Mitarbeitende in Schlüsselpositionen – etwa im Vertrieb, Einkauf oder Kundenservice – sollten regelmäßig geschult werden, um Sensibilität für exportkontrollrechtliche Risiken zu schaffen. Auch die Vertragsgestaltung spielt eine zentrale Rolle: Exportkontrollklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spezifische „No Russia/Belarus“-Klauseln können helfen, Risiken bei Weiterverkäufen oder indirekten Exporten zu minimieren. Sie sind für bestimmte Gütergruppen sogar zwingend zu implementieren. Eine lückenlose Dokumentation sowie regelmäßige Audits der Prozesse sichern die Nachvollziehbarkeit und ermöglichen eine kontinuierliche Verbesserung des internen Compliance-Programms.

Typische Fallstricke

In der Praxis zeigt sich, wie schnell es zu Verstößen kommen kann: So wird etwa die Exportrelevanz von Software-Updates mit Verschlüsselung häufig unterschätzt, oder bestehende Kunden werden nicht erneut auf Grundlage aktualisierter Sanktionslisten geprüft. In automatisierten Bestellprozessen fehlen oft Kontrollmechanismen, sodass Transaktionen ohne jegliche Prüfung durchlaufen. Auch unklare Zuständigkeiten führen dazu, dass Exportkontrolle zwar irgendwie mitgemacht, aber nicht aktiv verantwortet wird. Schulungen werden teilweise nur einmalig durchgeführt, obwohl sich rechtliche Rahmenbedingungen regelmäßig ändern.

Strafen

Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können für Unternehmen und verantwortliche Personen erhebliche Konsequenzen haben. Während strafrechtliche Konsequenzen – etwa beim Verstoß gegen ein Bereitstellungsverbot (§§ 17 ff. AWG) – sich gegen einzelne Mitarbeitende oder Mitglieder der Geschäftsleitung richten, können Ordnungswidrigkeiten (§§ 19 ff. AWG) mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Auch Verstöße gegen Aufsichtspflichten (§ 130 OWiG), etwa bei fehlender interner Zuständigkeit oder mangelhafter Organisation, können zu Sanktionen gegen die Geschäftsleitung oder das Unternehmen selbst (§ 30 OWiG) führen. Darüber hinaus sind Administrativsanktionen denkbar, wie die Aussetzung oder gar der Widerruf zollrechtlicher Erleichterungen bei der Ausfuhrabwicklung. 

Co-Autor:innen: Sophie Schierholz, Sven Sarcevic, Arndt Biebinger


Fazit

Exportkontrolle ist im E-Commerce kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die zunehmende Regulierung, internationale Vernetzung und geopolitische Spannungen machen es unerlässlich, Exportkontrollprozesse frühzeitig, systematisch und digital zu verankern. 



Mehr zum Thema

Wie die Digitalsteuer den E-Commerce beeinflusst

Eine EU-weite Digitalsteuer? Oder doch nur eine deutschlandweite Digitalabgabe? Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist weltweit ein Thema.

Wie sich Unternehmen auf steigende Exportkontrollen und Sanktionenrisiken vorbereiten sollten

Mit den geopolitischen Spannungen nehmen die Restriktionen im Außenwirtschaftsrecht zu. Unternehmen müssen genau aufpassen.

Wie Unternehmen die Herausforderungen um Zölle, Blockaden und Disruption meistern können

Neue Lieferketten, neue Geschäftsmodelle und eine Neujustierung der Verrechnungspreise – mit einem Bündel von Maßnahmen können Unternehmen auf die neue Welt(un)ordnung reagieren.

    Über diesen Artikel