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Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die schwarz-rote Koalition ein erstes Steuergesetz über die Ziellinie gebracht. Dieser Artikel sortiert die steuerpolitische Agenda 2025 und wirft einen Blick in die Glaskugel, was in den kommenden Monaten darüber hinaus passieren könnte.
Der Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 enthält einen bunten Strauß an steuerpolitischen Ankündigungen (vgl. EY-Steuernachricht vom 09.04.2025). Als erstes Steuergesetz der neuen Koalition ging unangefochten das steuerliche Investitionssofortprogramm durchs Ziel (vgl. EY-Steuernachricht vom 11.07.2025) und wurde mittlerweile auch im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 161 vom 18.07.2025). Weitere Gesetzentwürfe hat das BMF (mit Ausnahme des DAC8-Umsetzungsgesetzes) noch nicht vorgelegt. Die folgenden Initiativen sollten aber früher oder später im Laufe des 2. Halbjahres 2025 das Licht der Welt erblicken:
Täglich erwartet wird der Referentenentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes. Im Vergleich zum 2. Diskussionsentwurf (vgl. EY-Steuernachricht vom 05.12.2024), der noch aus der Zeit vor Schwarz-Rot stammt, steht zu befürchten, dass sich der Referentenentwurf ganz auf die Aktualisierung des Mindeststeuergesetzes konzentriert und die sog. „Decluttering“-Maßnahmen, z.B. die Streichung der Lizenzschranke, vorerst nicht mehr Teil des Entwurfs sind.
Ebenfalls einen Vorläufer aus der Zeit vor Schwarz-Rot hat das DAC8-Umsetzungsgesetz, mit dem neue Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter für Krypto-Dienstleistungen etabliert und der Finanzkonteninformationsaustausch (CRS) erweitert werden sollen. Seit dem 26.06.2025 liegt ein zweiter Referentenentwurf vor (vgl. EY-Steuernachricht vom 03.07.2025). Demnächst müsste der Regierungsentwurf folgen.
Zwar kommt die Stromsteuersenkung „für alle“ vorerst nicht, die fest angekündigte Entfristung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 9b Abs. 2a StromStG müsste gesetzgeberisch aber zwingend bis Ende 2025 umgesetzt werden.
Im Sofortprogramm vom 28.05.2025 angekündigt, aber noch nicht umgesetzt, sind die „Gastro-Umsatzsteuer“, also die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie, sowie die Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.
Ebenfalls Teil des Sofortprogramms ist das Standortfördergesetz. Hierbei soll es sich um einen zweiten Anlauf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II der Ampel-Koalition handeln (vgl. EY-Steuernachricht vom 28.11.2024).
Auch das unter der Ampel unvollendete 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz soll mit Schwarz-Rot eine neue Chance erhalten. Steuerlich war darin vorgesehen, die Einkommensgrenze des sog. BAV-Förderbetrags nach § 100 EStG zu dynamisieren und den Förderhöchstbetrag leicht anzuheben.
Nachdem § 34a EStG mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm bereits verbessert wurde, fehlt noch die „wesentliche Verbesserung“ des Optionsmodells nach § 1a KStG. Idealerweise nutzt der Gesetzgeber die Gelegenheit, auch bei § 34a EStG noch etwas nachzulegen, z.B. mit Verbesserungen bei der Entnahmebesteuerung.
Angesichts der finanziellen Klagen aus vielen Kommunen würde es nicht überraschen, wenn die Koalition zügig die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 Prozent in Angriff nimmt.
Dem Vernehmen nach ist ein Jahressteuergesetz unterwegs. Über Inhalte liegen noch keine verlässlichen Informationen vor.
Unter der Überschrift „Arbeitnehmerpaket“ wird die Umsetzung mehrerer im Koalitionsvertrag und teilweise auch im Sofortprogramm angekündigter Maßnahmen diskutiert. Dies sind:
Die Aktivrente (monatlich 2.000 Euro steuerfrei).
Die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen.
Eine steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie.
Die Erhöhung der Pendlerpauschale, die ggf. später zusammen mit der Homeoffice-Pauschale und den Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer in einer neuen Arbeitstagepauschale aufgehen soll.
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